Alle wichtigen Fragen und Antworten für Gastronomen!
Allein in Deutschland entstehen täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Einwegverpackungen. Dies stellt nicht nur ökologisch, sondern auch finanziell eine große Belastung dar. Aufgrund dessen hat die EU die sogenannte Mehrwegangebotspflicht erlassen, die in Deutschland mit dem 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.
In der Verordnung ist festgehalten, dass alle „Letztvertreibenden“ (darunter fallen u.a. Cafés, Bistros, Restaurants, Cateringbetriebe, Kantinen, Tankstellen sowie der Einzelhandel), die ihre Speisen und Getränke zum Mitnehmen in Einwegverpackungen verkaufen, nun zusätzlich eine Mehrwegalternative anbieten müssen. Damit Sie die Verordnung bestmöglich realisieren können, haben wir von J.J. Darboven die zehn wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengetragen: